Ausbildungsordnung

Ausbildungsordnung der Musikgesellschaft Eintracht 1888 Hainstadt e.V.

Die Ausbildung der Musikschüler erfolgt durch private professionelle Musiklehrer
durch Musiker der MGE

Aufgabe der oben genannten Ausbilder ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen frühzeitig zu erkennen, individuell zu fördern sowie in allen musikalischen Fragen zu beraten und damit den musikalischen Nachwuchs für die MGE zu gewährleisten.
Der Aufbau der Ausbildung durch die MGE gliedert sich wie folgt:



a) Instrumentalunterricht: Einzelunterricht an Orchesterinstrumenten

b) Musiktheorie durch den Lehrerdie musikalischen Leiter und Workshops der MGE bzw. die D-Lehrgänge der Landesmusikjugend des Hessischen Musikverbands

c) OrchesterprobenVororchester (Orchester bis zum Erreichen der D1-Reife)Jugendorchester, Grundvoraussetzung u.a.D1 (Ablegen der theoretisch und praktischen Prüfung bei der LMJ)Empfehlung Dirigent/in Vororchester bzw.Positive Beurteilung durch den Dirigent/in JugendorchesterHauptorchester, Grundvoraussetzung u.a.:D2 (Ablegen der theoretisch und praktischen Prüfung bei der LMJ)Empfehlung Dirigent/in JugendorchesterPositive Beurteilung durch den Dirigent/in HauptorchesterAltersgrenze i.d.R. 14 Jahre (Bei Jugendlichen unter 14 Jahren ist die Aufsichtspflicht im gegenseitigen Einverständnis mit den Erziehungsberechtigten zu klären)

d) Probenwoche bzw. Probenwochenende:

e) Aktive Teilnahme an den Vorspielveranstaltungen (u.a. Jahreskonzert, Bohnensackfest)

Nur mit der Teilnahme am gesamten Ausbildungspaket ist die Ausbildung bei der MGE möglich. Eine reine Einzelausbildung nur durch den Musiklehrer ist nicht möglich.
An den wöchentlichen Gemeinschaftsproben bzw. jährlich stattfindenden Probenwochenenden wird durch die Leiter der Orchester der kontinuierliche Fortschritt des Schülers überwacht und das gemeinsame Zusammenspiel gefördert.2
Ziel der Ausbildung ist das aktive musikalische Mitwirken im Hauptorchester der MGE. Im Rahmen der Ausbildung werden sowohl theoretisches Wissen als auch praktische Fähigkeiten an dem gewählten Musikinstrument vermittelt.

Voraussetzung für die Ausbildung durch die MGE ist die Mitgliedschaft im Verein und die Bereitschaft, bei entsprechender Eignung in den Orchestern mitzuwirken. Aus der Mitgliedschaft ergeben sich weitere Rechte und Pflichten, die in der Vereinssatzung geregelt sind.

Ab dem 01.September 2015 gilt eine einheitliche Ausbildungsgebühr von 50 €/Monat. Die Unterrichtsdauer beträgt in der Regel zu Beginn der Ausbildung 30 min und kann bis auf 45 min erhöht werden. Es werden ca. 36 Unterrichtseinheiten pro Jahr (im Durchschnitt 3 Einheiten pro Monat) erteilt. Örtlichkeit und Zeitpunkt sind mit dem jeweiligen Ausbilder abzustimmen.

Zur Gebührenzahlung ist der Teilnehmer bzw. der gesetzliche Vertreter verpflichtet. Eine Erstattung der Gebühren kann nach schriftlichem Antrag (z.B. bei längerer Krankheit) vom Vorstand der MGE beschlossen werden. Die Bezahlung erfolgt monatlich im Voraus. Im Falle einer Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende nach Eingang der Kündigung.

Stellt die MGE für 12 Monate ein mietfreies Instrument zur Verfügung, so verpflichtet sich der Musikschüler, das Instrument pfleglich zu behandeln; Verlust und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten. Vor Rückgabe des Leihinstrumentes muss es auf Kosten des Musikschülers in einer Fachwerkstatt generalüberholt werden. Intention ist, danach ein eigenes Instrument zu erwerben. Dabei steht die MGE gerne beratend zur Seite. Sollte das Leihinstrument weiterhin benötigt werden, fällt eine monatliche Leihgebühr von 15,00 € an.

Im Falle einer Kündigung ist diese schriftlich beim Vorstand der MGE einzureichen: Die Vereinsmitgliedschaft besteht unabhängig von der Ausbildung. Daher muss ggf. die Vereinsmitgliedschaft auch separat gekündigt werden. Bei einer Kündigung der Ausbildung bleiben die Rechte und Pflichten, die sich aus der Vereinsmitgliedschaft ergeben, unverändert.


und hier...

alles Infos und die Anmeldung zum download



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